Leistungen der Steuerkanzlei Sturm aus Dettelbach
Die Steuerkanzlei Sturm unterstützt Sie als Partner auf Augenhöhe bei Ihrem individuellen Anliegen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir lösungsorientiert eine ganzheitliche Strategie in Fragen rund um Finanzbuchführung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, Schenkung und Erbschaft. Als landwirtschaftliche Buchstelle bieten wir individuelle steuerliche sowie betriebswirtschaftliche Lösungen an. Sie möchten sich selbständig machen oder befinden sich bereits in der Gründungsphase? Gerne berät Sie die Steuerkanzlei Sturm in Fragen der Existenzgründung und steht Ihnen bei der Entwicklung von Businessplänen, der Erstellung fachkundiger Stellungnahmen oder in steuerrechtlichen Fragen rund um die Gründung hilfreich zur Seite.
Jahresabschluss
Egal, ob gewerblich oder freiberuflich - die Steuerkanzlei Sturm erstellt Ihre handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse. Im Jahresabschluss sind folgende Dokumente inkludiert:
- Steuererklärungen
- E-Bilanzen
- Offenlegungen
Unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens unterstützen wir Sie bei Fragen rund um den ordentlichen Jahresabschluss, damit Sie alle wichtigen Informationen zu Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für Gläubiger, Investoren, Banken und schlussendlich auch für Ihre Unternehmensentwicklung zur Hand haben.
Gerne erstellen wir auch private Einkommensteuererklärungen für alle Steuerpflichtigen und sämtliche Einkunftsarten.
Finanzbuchführung
Wir unterstützen Sie bei Ihrem betrieblichen Rechnungswesen: Die Steuerkanzlei Sturm übernimmt die Erstellung der monatlich verpflichtenden Buchhaltung sowie der fristgerechten Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen. Die Finanzbuchführung dient der
- Ermittlung des jährlichen Unternehmenserfolges
- Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
- Sondierung von Vermögen und Schulden in einer Bilanz
- Aufbereitung von finanziellen Daten für die Betriebsbuchführung
So behalten Sie zielsicher das Gesamtergebnis Ihres Unternehmens im Blick. Gerne erarbeiten wir zusammen mit Ihnen strategische Lösungsmöglichkeiten zur Vereinfachung und Weiterverarbeitung der Belege beim Mandanten und hinsichtlich der Weitergabe an den Steuerberater.
Lohnbuchhaltung
Sie benötigen Unterstützung bei der betrieblichen Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen? Wir von der Steuerkanzlei Sturm erstellen die monatlich anfallenden Lohnabrechnungen. Wir überwachen in enger gemeinschaftlicher Arbeit zusammen mit Ihnen die gesetzlichen Pflichten und unterstützen Sie bei den anfallenden turnusmäßigen Prüfungen.
Lassen Sie uns ganz einfach zu einem vereinbarten monatlichen Termin alle wichtigen Daten zukommen, sodass wir die Entgeltabrechnung erstellen können, die wir Ihnen zur Weitergabe an Ihre Mitarbeiter zusenden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Angestellten das richtige Gehalt zum entsprechenden Zeitpunkt erhalten, da das Gehalt monatlich stets arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich überprüft werden muss.
Landwirtschaftliche Buchstelle
Die Steuerkanzlei Sturm führt als ausgewiesene landwirtschaftliche Buchstelle einen Sachkundenachweis für die Steuerberatung in der Land- und Forstwirtschaft. Wir überzeugen mit fachlicher Expertise bei der betriebswirtschaftlichen Beratung von buchführenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.
Sprechen Sie uns an: Wir bieten für sämtliche Bereiche der Landwirtschaft und Forstwirtschaft individuelle steuerliche und betriebswirtschaftliche Lösungen an und arbeiten zusammen mit Ihnen an der Strategie Ihrer kurz- und langfristigen Unternehmensziele.
Existenzgründung
Ich bin Ihnen gerne behilflich bei der Entwicklung Ihres Businessplans bzw. Tragfähigkeitsanalyse Ihres Start-Ups inklusive der Erstellung von fachkundigen Stellungnahmen. Auch Unterstütze ich Sie gerne bei allen steuerlichen Themen in Hinblick der Gründung, wie z. B.
- Beratung zur Wahl der optimalen Rechtsform für Ihr Start-up unter Einbezug Ihrer individuellen Situation
- Gemeinsame strategisches Ausrichtung Ihres Start-Ups
- Beratung bei Finanzierungsbedarf und Begleitung von Bankgesprächen
- Beratung in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen während und nach der Gründungsphase
- Beratung zum Aufbau Ihrer Buchhaltungsstruktur (z.B. Rechnungsstellung)
- Steuerliche Registrierung Ihres Start-ups beim Finanzamt
Schenkung & Erbschaft
Sich frühzeitig mit einer Nachlassregelung auseinanderzusetzen ist für alle Parteien sinnvoll. Neben verschiedenen Arten der Schenkung lässt sich Vermögen über die gesetzliche Erbfolge und testamentarisch beziehungsweise erbvertraglich verteilen.
Neben der klassischen Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen analysieren wir von der Steuerkanzlei Sturm ebenso bereits bestehende Nachlassregelungen. In diesem Zuge geben wir Ihnen Hinweise zur Optimierung von Vermögensübertragungen zu Lebenszeiten. Wir beraten Sie hinsichtlich der steuerlichen Bewertung des vorhandenen Vermögens inklusive aller Immobilien und dem Betriebsvermögen. Gerne laden wir Sie zu einer Erstberatung ein. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Kontaktieren Sie uns
Steuerkanzlei Michael Sturm
Am Krakenberg 8
97337 Dettelbach